Allgemeine Geschäftsbedingungen Traumplan

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1)       Begriffsbestimmungen

Auftragnehmerin ist die Eventagentur Traumplan, Mag.a Agnes Trippel, Quellenstraße 17/1/3, A-2340 Mödling (nachfolgend „Traumplan“ genannt).

Auftraggeber von Traumplan sind entweder Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“ genannt).

Am Ablauf eines Events sind neben Traumplan und dem Kunden weitere (natürliche oder juristische) Personen beteiligt (z.B. Florist, Musiker, Fotograf). Diese werden nachfolgend „Dienstleister“ genannt.

Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

2)      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Traumplan und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Traumplan schriftlich zugestimmt.

3)     Leistungsumfang und Vertragsabschluss

Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung von Traumplan gegenüber dem Kunden ergibt sich aus dem zwischen Traumplan und dem Kunden geschlossenen schriftlichen Eventvertrag sowie aus dem von Traumplan erstellten Eventkonzept. Aus dem Eventvertrag ergibt sich weiters die Höhe des Honorars von Traumplan.

Die Angebote von Traumplan sind freibleibend und unverbindlich.

Traumplan ist im Rahmen des Zumutbaren berechtigt, erforderliche Änderungen des Eventkonzeptes durchzuführen. Dem Kunden steht bei zumutbaren Änderungen kein Kündigungsrecht zu.

Traumplan kann sich bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen jederzeit auf eigene Kosten und eigenes Risiko vertreten lassen oder sich eines Erfüllungsgehilfen bedienen.

4)     Verträge mit Dienstleistern

Sämtliche sonstige für die Durchführung eines Events erforderlichen Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande. Der Kunde erteilt Traumplan Vollmacht, Verträge in seinem Namen und auf seine Rechnung zu schließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Traumplan nie Vertragspartner des Dienstleisters wird. Die Bezahlung der Dienstleister erfolgt stets direkt durch den Kunden.

5)      Event-Budget

Der Kunde legt bei Beauftragung von Traumplan für ein Gesamt- oder Teilevent das Budget für das Event fest. Traumplan ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden das festgelegte Eventbudget zu überschreiten.

6)     Fälligkeit des Honorars von Traumplan

Traumplan ist nach Abschluss des Eventvertrages berechtigt, ein Drittel des Gesamthonorars im Voraus zu verlangen. Nach Ausarbeitung des Eventkonzeptes ist Traumplan berechtigt, ein weiteres Drittel des Gesamthonorars zu verlangen. Das verbleibende Drittel ist vom Kunden nach Durchführung des Events an Traumplan zu bezahlen.

Das Honorar für den „Proficheck“, für die Vermittlung von Dienstleistern, sowie für die Betreuung am Tag des Events ist nach Erbringung der entsprechenden Leistung durch Traumplan binnen sieben Tagen an Traumplan zu bezahlen.

Traumplan ist berechtigt, für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 20,00 netto für die entstandenen Unkosten in Rechnung zu stellen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die anwaltliche Betreibung soweit die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu bezahlen. Die Höhe der Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern beträgt 4 %; jene gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

7)      Geistiges Eigentum

Die von Traumplan erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages im Eigentum von Traumplan. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, ohne Leistung der verlangten Kostenvorschüsse das von Traumplan erstellte Eventkonzept umzusetzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Eventvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Traumplan haftet nicht für einen bestimmten Erfolg.

8)     Unmöglichkeit der vereinbarten Leistung

Sollte das Event, aus Gründen welche vom Kunden zu vertreten sind, nicht zustande kommen, so behält Traumplan seinen Honoraranspruch. Traumplan hat davon jedoch jenen Betrag in Abzug zu bringen, den Traumplan sich durch die Nichtausführung des Events erspart hat oder welchen Traumplan anderweitig erworben hat.

9)     Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Traumplan beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass kein Vertragsverhältnis zwischen Traumplan und den Dienstleistern besteht. Der Dienstleister ist daher nicht Erfüllungsgehilfe von Traumplan. Traumplan haftet somit nicht für Schäden – gleich welcher Art – die dem Kunden vom Dienstleister oder dessen Mitarbeiter zugefügt werden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Traumplan zurechenbaren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Bei einer Haftung von Traumplan dem Grunde nach ist der Schadensersatzanspruch gegen Traumplan der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

10)   Datenschutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Traumplan die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zur Erfüllung der vereinbarten vertraglichen Verpflichtung unter Einhaltung der DSGVO und des TKG 2003 verarbeitet. Die aktuelle Datenschutzerklärung für diese Website finden Sie hier.

11)      Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen Traumplan und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für den politischen Bezirk Mödling vereinbart.

Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Mödling, am 15.10.2012